Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie dem Finanzamt eine kürzere Nutzungsdauer nach – und erhöhen Ihre jährliche AfA sofort. Erstellt von zertifizierten Sachverständigen nach aktueller BFH-Rechtsprechung und den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 – in der Praxis überwiegend von Finanzämtern akzeptiert. Die Entscheidung trifft das zuständige Finanzamt im Einzelfall.
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Ein zertifizierter Sachverständiger besichtigt Ihr Objekt und erstellt das Gutachten nach aktueller BFH-Rechtsprechung und den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 22.02.2023.
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Das Finanzamt geht bei Wohngebäuden standardmäßig von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus – das entspricht einer jährlichen Abschreibung von 2 %. Doch viele Immobilien haben eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer.
Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil IX R 25/19) hat bestätigt: Eigentümer können mit einem qualifizierten Sachverständigengutachten eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen – und damit die Abschreibung deutlich erhöhen.
Bei einem Gebäudewert von 500.000 € und einer Verkürzung von 50 auf 25 Jahre verdoppelt sich die jährliche AfA von 10.000 € auf 20.000 €. Bei einem Steuersatz von 42 % bedeutet das eine Mehrersparnis von 4.200 € jährlich.
| Ohne Gutachten | Mit Gutachten | |
|---|---|---|
| Gebäudewert | 500.000 € | 500.000 € |
| Nutzungsdauer | 50 Jahre | 25 Jahre |
| Jährliche AfA | 10.000 € | 20.000 € |
| Steuerersparnis/Jahr (42 %) | 4.200 € | 8.400 € |
| Mehrersparnis/Jahr | — | + 4.200 € |
Beispielrechnung. Individuelle Ergebnisse hängen von Objekt und Steuersatz ab.
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Öffentlich bestellter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Jens Schäfer ist von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter Sachverständiger und prüft jedes Gutachten persönlich. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung garantiert er höchste Qualität und Akzeptanz bei den Finanzämtern. Alle Gutachten tragen seine persönliche Unterschrift und erfüllen die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 22.02.2023.
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Als Faustregel gilt: Bei einem Gebäudewert ab ca. 150.000 € und einer Restnutzungsdauer von unter 40 Jahren lohnt sich ein Gutachten in der Regel. Das gilt für alle vermieteten Objekte – Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser bis hin zu Gewerbeimmobilien. Unsere kostenlose Ersteinschätzung sagt Ihnen in 2 Minuten, ob und wie viel Sie sparen können.
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und der Durchführung der Besichtigung erstellen wir Ihr Gutachten in 5–7 Werktagen. Wenn Sie es schneller benötigen, stehen wir mit einem Express-Service zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Unsere Gutachten werden nach den strengen Anforderungen des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil IX R 25/19) und des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 erstellt. In der Praxis werden sie überwiegend von den Finanzämtern akzeptiert – die Entscheidung trifft das zuständige Finanzamt im Einzelfall. Wird das Gutachten trotz nachgereichter Stellungnahme und durchgeführter Vor-Ort-Besichtigung nicht anerkannt, greift unsere 100 %-Geld-zurück-Garantie.
Von uns sorgfältig ausgewählte Sachverständige mit Spezialisierung auf Restnutzungsdauer-Gutachten, die offiziell geprüft und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert oder von einer Kammer öffentlich bestellt und vereidigt sind. Alle unsere Gutachter verfügen über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Immobilienbewertung und sind bundesweit tätig.
Bei einer Ablehnung reichen wir zunächst eine fundierte Stellungnahme nach. Führt auch diese nicht zum Erfolg, erstatten wir Ihnen den gesamten Gutachtenpreis. Voraussetzung für die 100 %-Geld-zurück-Garantie ist eine durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung – sie ist der wichtigste Faktor für die Anerkennung und lässt sich jederzeit nachbuchen.
Ja. Die Kosten für ein Restnutzungsdauer-Gutachten können in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Das Gutachten amortisiert sich damit besonders schnell.
Wir empfehlen sie dringend: Eine fehlende Besichtigung ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe des Finanzamts. Deshalb ist die Vor-Ort-Besichtigung auch Voraussetzung für unsere 100 %-Geld-zurück-Garantie. Sie können sie direkt bei der Bestellung oder jederzeit später nachbuchen.
Das Gutachten eignet sich für alle vermieteten Immobilien – Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien. Besonders lohnend ist es für ältere oder unsanierte Gebäude, bei denen sich aufgrund von Alter oder Zustand eine kürzere Restnutzungsdauer belegen lässt. Bei Neubauten, umfassend sanierten oder nicht vermieteten Objekten ergibt sich dagegen meist kein Vorteil.
Unser Angebot richtet sich an Eigentümer vermieteter Immobilien in Deutschland. Das Restnutzungsdauer-Gutachten dient dem Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer gegenüber dem deutschen Finanzamt (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Für Immobilien im Ausland können wir daher aktuell kein Gutachten erstellen.
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